was beachten bei verkauf?


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  • | 12.03.2004 18:52

verkaufe morgen wohl endlich das golf cabrio an einen interessenten. wenn er mit der besichtigung zufrieden ist muss ich auf irgendwas hinweisen oder so damit man mich für spätere defekte oder mängel nicht zur rechenschaft ziehen kann? also nicht das der wagen mängel hat, aber ich will halt nur sicher gehen.


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  • | 12.03.2004 18:54

Du kannst ihm ja sagen was dran ist(auch wenn nur Kleinigkeiten)!
Wenn du sagst, dass NICHTS am Auto ist klingt das für viele unglaubwürdig!


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  • | 12.03.2004 19:10

du musst drauf achten wenn du es mit kennzeichen verkaufst, dass er dir die abmelde bescheinigung schickt! bzw dass du im vertrag festhälst wann er das umzumelden hat spätestens!

frag mal six der hat letztens ein auto verkauf!

*moved to recht und ordnung*


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  • | 12.03.2004 20:11

Mach einen Vertrag in dem drin steht gekauft wie gesehen, aber halt schon sagen wenn was größeres dran ist !!!


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  • | 12.03.2004 21:39

Eigentlich können sie dich nicht belangen wenn was dran ist. Auser man kann dir nachweisen das du es wusstest. Würde auch reinschreiben unfallfrei laut Vorbesitzer wenn das der Fall ist. Und eben ohne Garantie und son Zeug. Auser du bist KFZler oder in so einer Branche. Dann können sie dich belangen. Deshalb verkauft ein Freund von mir immer nur über seinen Vater Autos.


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  • | 13.03.2004 00:32

Ich glaub, im gut sortierten Schreibwarenhandel oder zumindest im Netz gibts auch wohl vorgefertigte Kaufverträge...sowas würd ich pauschal mal nutzen.


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  • | 13.03.2004 03:33

Bei Mobile.de z.B gibt es kaufverträge als Word.doc zum Downloaden.

-Unfallschäden über 1500 € musst du angeben, darunter zählt als Bagatell Schaden


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  • | 13.03.2004 07:14

@ Klaus

Sag mal bitte wo man da genau gucken muss bei Mobile wegen einem Kaufvertrag?

Hab grad nix gefunden...

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