Golf2 Nebelschlussleuchte?


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  • | 28.10.2003 12:24

So ich muss bald zum Tüv und bei mir fehlt noch ne Nebelschlussleuchte.

Der Haken is aber das ich schwarze Rückleuchten habe und eine normale Birne dadrin weiss und nicht rot strahlt.
War schon bei ATU, Wessels, VW, Atos, alle meinen da gibts keine roten Birnen für oder sone kleine Glasscheibe die man einfach davor packt. Dann müsst ich mir also son hässliches externes Ding unter die Stoßstange klemmen :(

Aber bei praktisch jedem Golf2 mit schwarzen Rückleuchten fehlt son Teil...
Gibts also doch ne Möglichkeit von der ich nix weiss? oder sieht der Tüv das nich so eng? oder wie kommts dass die nich sone Nebelschlussleuchte unter der Stoßstange kleben haben?


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  • | 28.10.2003 12:37

wenn alle Stricke reissen, hol Dir bei ebay roten Tauchlack...kostet um die 7 Euro mit Versand... http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll..&category=28646 hab mir bei denen grünen geholt. Das Zeuch is gut. ;)


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  • | 28.10.2003 13:56

Aber der Tüv lässt sowas doch nicht durchgehn oder?

Ich glaub der TÜV lässt das mit Sicherheit nicht durchgehen...


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  • | 28.10.2003 15:57

wenn ich mich recht erinnere muß die nur mit ner bestimmten Wattzahl rot leuchten...:? Wäre mal n Fall für unseren Dekra Mann...;)


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  • | 28.10.2003 17:03

was ist dein golf fürn Bj??
ich fahre auch ohne neb.schlußl. und brauche die auch nicht dran haben,ist halt abhängig vom Bj


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  • | 28.10.2003 17:20

genau.... ab bj 90 muss wenn ich mich nicht täusche eine nebel dran sein...


warum machst dann nicht einfach originale rein????



MFG MAD


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  • | 28.10.2003 17:32

Ganz genau sind es Autos die zur Modellreihe ab 1.1.1991 gehören, so kommt es also auch vor, dass ein Auto mit BJ Ende 90 die NSL schon hat!


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  • | 28.10.2003 17:42

Ab 1.1.1991 Pflicht, vorher zulässig.


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  • | 28.10.2003 21:37

@walpurgis

Ist das wirklich so?

Wie ist das denn mit Seitenblinkern. Das ist nämlich auch so ein fall für sich.

Manche Tüvs sagen, dass die drin/dran bleiben müssen, wenn ab Werk vorhanden. Andere sagen wieder ist egal, kann man ruhig weg machen.

Was ist denn jetzt richtig?


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  • | 28.10.2003 22:49

Hab EZ 06.03.90!
Bj vielleicht '89, weil als ich mir schwarze Blinkergläser geholt hab musst ich die '89 nehmen weil die '90 ne ganz andre Form haben. Seitenblinker hab ich auch nicht, an der Stelle klebt son Plastikteil.

Also ich geh dann mal davon aus dass ich keine brauch :)

Ich hab allerdings n Schalter extra für Nebelschlussleuchte. Hoffentlich führt das nich dazu dass die Tüv Prüfer dann doch son Teil verlangen...


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  • | 29.10.2003 17:35

wenn dann ist das mit deiner leuchte nurn "geringer mangel",wird schon schiefgehn und daran soll die plakette wohl nicht scheitern:D

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